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Mehrere Mitglieder haben uns über Abmahnungen von zwei verschiedenen Anwälten wegen der Einbindung von Google Fonts auf ihren Webseiten berichtet.

Die IHK München hat dazu einen Artikel veröffentlicht:

Zitat:

„Bundesweit hören die IHKs derzeit vermehrt, dass Unternehmen wegen der dynamischen Einbindung von Google-Fonts auf ihren Webseiten mit Schadensersatzforderungen für einen DSGVO-Verstoß belangt werden.

Verlangt werden von den Absendern häufig

  • 100 Euro für den persönlichen Schaden aufgrund DSGVO sowie zusätzlich
  • eine Unterlassungserklärung und die Anwaltsgebühren für rund 360 Euro.

Aufgrund der großen Anzahl von Fällen, die nur für eine sehr begrenzte Anzahl von betroffenen Verbrauchern geltend gemacht werden, empfiehlt sich die Prüfung hinsichtlich eines Rechtsmissbrauchs. In diesen Fällen könnten die Schreiben ignoriert werden.

Sie haben ebenfalls ein Schreiben erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt per E-Mail oder unter Tel. 089 5116-0 zu uns auf.“

https://www.ihk-muenchen.de/abzocke

 

Überprüfen Sie dringend, ob Ihre Homepage der DSGVO entspricht.